Elektronische Gesundheitskarten (eGK) der Generation 1+ können nach Vorgaben der Betreibergesellschaft gematik und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik aus sicherheitstechnischen Gründen nur noch bis zum 31. Dezember 2018 eingesetzt und über die Kartenlesegeräte eingelesen werden.
Ab 1. Januar 2019 sind nur noch eGK der Generation 2 gültig, eGK der Generation 1 bzw. 1+ sind ab Januar 2019 ungültig.
Die Karte kann dementsprechend nicht mehr verwendet werden und der Patient kann kein gültiges Versichertenverhältnis mit seiner Krankenkasse nachweisen.
Die Generationsnummer ist auf der eGK rechts oben aufgedruckt. Dabei steht bei Karten der Generation 1+ jeweils "G1", bei Karten der zweiten Generation "G2".
Haben Sie noch keine neue G2-Karte von Ihrer Krankenkasse erhalten, sollten Sie diese schnellstmöglich bei Ihrer Krankenkasse anfordern.