Alle Ärzte und Ärztinnen, die selbstständig Röntgenstrahlen am Menschen anwenden (indizieren, durchführen, befunden), müssen im Besitz einer Fachkunde im Strahlenschutz gem. RöV sein.
Der Kurs dient der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 18a der Röntgenverordnung und § 30 der Strahlenschutzverordnung jeweils in der Fassung vom 11.12.2014 für die Anwendungsgebiete Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin.
Dr. med. Rolf Bergmann besuchte den Strahlenschutzkurs zur Aktualisierung seiner Fachkunde im Strahlenschutz.